Musikkunde 1
Ergänzend zur musikalischen Praxis im Instrumental- und Gesangsunterricht wird im Fach Musikkunde musiktheoretisches Basiswissen umfassend vermittelt und trainiert. Um Übertrittsprüfungen in die Mittelstufe erfolgreich bestehen zu können, müssen Schüler/innen neben der Darbietung eines künstlerischen Programms auch Kenntnisse im Fach Musikkunde nachweisen. Empfohlenes Mindestalter für die 1. Übertrittsprüfung - und damit auch für den Musikkundekurs 1 - ist das 12. Lebensjahr. |
![]() |
Unterrichtsinhalte:
- Notenlesen und –schreiben: Notennamen im Violin- und Bassschlüssel, Notenwerte und Pausen, Taktarten, rhythmische und rhythmisch-melodische Verläufe aufschreiben
- Tonleitern und Dreiklänge in Dur und Moll bis 4 Vorzeichen
- Intervalle (Grobbestimmung)
- Enharmonik
- Spielanweisungen, Tempobezeichnungen
- Instrumentenkunde